Wir klären Sie im ersten Gespräch über die Gebühren auf, die durch unsere Tätigkeit auf Sie zukommen können.

Diese hängen zum einen vom Umfang Ihres Auftrages ab, zum anderen von der Art der Abrechnung. Es besteht die Möglichkeit der Abrechnung nach der Gebührenordnung, dem RVG, über deren Einzelheiten wir Sie informieren. Eine andere Möglichkeit ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung – entweder zu einem Festpreis oder auf der Basis eines Stundenhonorars.